Bauantrag & Bauvoranfragen
- Annahme von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Anträgen, gem. §68 SächsBG sind diese bei der unteren Bauaufsicht im LRA Bautzen einzureichen
- Beratung von Bauherren zum Verfahren und den einzureichenden Unterlagen
- Erteilen der Genehmigung/ des Vorbescheides durch das LRA Bautzen
Fristen: nach Vollständigkeit, 3 Monate, im vereinfachten Verfahren, Verlängerung max. 2 Monate möglich
Voraussetzungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise
Falls Wohngebäude im Bebauungsplangebiet oder mit qualifiziertem Vorbescheid vorliegt, ist das Anzeigeverfahren durchzuführen.
Einige Vorhaben sind baugenehmigungsfrei (Garage im Innenbereich, zu Wohnhaus gehörig, bis zu 40 qm insgesamt Garagen- bzw. Carportgrundfläche auf dem Grundstück) - Bitte trotzdem jeweils Abstimmung mit Bauaufsicht oder Bauplanung. Möglicherweise sind andere Genehmigungen erforderlich (z.B. Sanierungsrecht, Denkmalschutz).
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben können baurechtlich unzulässig sein.
In allen Fällen, in denen das beantragte Gebäude nicht zwischen zwei von der Nutzung und der äußeren Gestalt vergleichbaren Nachbargebäuden liegt, empfiehlt sich eine Abstimmung zwischen Bauherr bzw. Fachplaner mit dem FG Stadtplanung bzw. Bauaufsicht vor Einreichung detaillierter Unterlagen.
benötigte Dokumente
- Antragsformular einschließlich Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan (LRA Bautzen, Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation)
- Stellungnahmen der Versorgungsträger
- Lage- und Höheplan zum Vorhaben mit maßlicher Eintragung Gebäude neu und Bestand, Abstandsflächen, Baumbestand, Leistungsführung, Stellplätze, Zufahrt, Freiflächengestaltung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- bautechnische Nachweise: Bauvorlagenberechtigung und Haftpflichtversicherung des Fachplaners (können nachgereicht werden)
- für Vorbescheid: je nach Fragestellung
Auf der Website des Landratsamtes Bautzen können Sie sich die Formulare herunterladen.
Bauberatung
Beratung in baurechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Fragen.
Klärung der Baugenehmigungspflicht, Genehmigungsvoraussetzungen, - verfahren und -unterlagen.
Voraussetzungen
Die Bearbeitung richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise
Eine Vorberatung wird immer dann dringend empfohlen, wenn Unklarheiten über die Zulässigkeit bestehen und/oder Baumaßnahmen in Eigenregie geplant werden sollen.
benötigte Dokumente
Für Vorberatung zu beabsichtigten Baumaßnahmen sollte mind. ein Lageplan (1:2000) mit Umgebungsbebauung vorliegen, bei geplanten Umbaumaßnahmen Fotos vom Bestand mitbringen, bei geplanten Neubauten, falls vorhanden, Skizze oder Prospekt.
Baulastenverzeichnis
Führung des Baulastenverzeichnisses (Eintragungen, Löschungen), Auskunft aus Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im LRA Bautzen geführt.
Rechtsgrundlagen: 3.SächsKVZ
benötigte Dokumente: schriftlicher Antrag, amtl. Lageplan 1:2000, alles weitere bitte mit Bearbeiter abstimmen (LRA Bautzen)
Hinweise: Auskunft nur schriftlich auf Antrag
Gebühren: Eintrag Baulast je 50,00 - 350,00 Euro, Auskunft 10,00 - 50,00 Euro
Flächennutzungsplan
Beratung und Auskunft zu Fragen der Flächennutzung und -entwicklung in der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen: BauGB; BauNVO; Planzeichenverordnung
Hinweise
Der FNP ist ein unverbindlicher Bauleitplan, er entfaltet keine Außenwirkung, er bindet nur die Gemeinde. Der FNP wird für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren aufgestellt. Aus dem FNP werden die verbindlichen Bauleitpläne entwickelt, erst diese sichern die Bebaubarkeit. Liegt ein genehmigter FNP vor, so sind die daraus entwickelten Bebauungspläne genehmigungsfrei.
Den derzeit gültigen FNP der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz finden Sie hier.
Planfeststellungsverfahren
Beratung und Auskunft zu Fragen der Flächennutzung und -entwicklung in der Gemeinde
Rechtsgrundlagen: Fachplanungsrechte
benötigte Dokumente: Planunterlagen
Hinweise
Planfeststellungsverfahren werden immer dann durchgeführt, wenn Bauvorhaben besonders intensiv Rechte Beteiligter berührt bzw. das Zusammenwirken vieler Behörden erforderlich ist, z.B. Straßenbau; Bahntrassen, Erdgastrassen, Flughäfen u.a. Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss, Umsetzung erfolgt innerhalb von 5 Jahren nach Unanfechtbarkeit.