Angelegenheiten des Meldewesens übernimmt das Bürgerbüro
Tel.: 03 59 55/8 61-0 | Fax: 03 59 55/8 61-109
Mail: buergerbuero@pulsnitz.de
Angelegenheiten des Meldewesens übernimmt das Bürgerbüro
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Lohnsteuerkarten
Hierfür ist ausschließlich das Finanzamt Hoyerswerda zuständig.
Steuerliche Lebensbescheinigung
Wird benötigt zur Eintragung des Kinderfreibetrages, wenn die Meldestelle nicht zuständig ist. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre. Die Ausstellung erfolgt kostenfrei.
Voraussetzungen für die Ausstellung sind: Der Antragsteller muss mit dem Kind im ersten Grade verwandt sein. Das Kind muss mit Hauptwohnung im Verwaltungsverbund gemeldet sein.
Wohnungsanmeldung
Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung zu erfolgen.
Neugeborene, die in der BRD geboren werden, brauchen durch die Eltern nicht angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch das Standesamt.
Zur Anmeldung müssen alle gültigen Ausweisdokumente mitgebracht werden.
Wohnungsummeldung
Der Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde muss spätestens 2 Wochen nach Einzug gemeldet werden.
Zur Ummeldung ist der Personalausweis vorzulegen.
Wohnungsabmeldung
Die Pflicht zur Abmeldung einer Wohnung besteht nicht. Ausnahme bildet der Wegzug ins Ausland, hierbei ist eine Abmeldung erforderlich.
Dokument: Wohnungsgeberbestätigung
Die Aufenthaltsbescheinigung wird für die Anmeldung einer Eheschließung zur Vorlage im Standesamt benötigt. Zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung wird ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass benötigt.
Kosten: 6,10 Euro je Bescheinigung
Auf Antrag des Bürgers wird im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen. Die Gültigkeit endet mit Ablauf des zweiten, auf die Antragstellung, folgendem Kalenderjahr.
Eine Auskunftssperre wird nur eingetragen, wenn ein berechtigtes Interesse (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) glaubhaft erklärt wird und die Person das 16.Lebensjahr vollendet hat. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch. Die Sperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der sie beantragt wurde.
Es wird eine amtliche Bescheinigung der Übereinstimmung von Abschriften und anderen Vervielfältigungen mit dem Original vorgenommen. Das Standesamt und das Bürgerbüro sind hierzu befugt.
Kosten: mind. 5,00 Euro
Die Bearbeitungsfrist beim Bundesamt für Justiz beträgt in der Regel 2 Wochen.
Hierbei muss zwischen 2 verschiedenen Arten unterschieden werden:
Kosten: 13,00 Euro